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   BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20   

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BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20 (https://dejure.org/2022,38546)
BPatG, Entscheidung vom 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20 (https://dejure.org/2022,38546)
BPatG, Entscheidung vom 12. Dezember 2022 - 28 W (pat) 525/20 (https://dejure.org/2022,38546)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (67)

  • BGH, 19.02.2014 - I ZB 3/13

    Schutzentziehung für eine IR-Marke: Unterscheidungskraft eines englischsprachigen

    Auszug aus BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20
    Hierfür reicht es aus, dass ein Wortzeichen, selbst wenn es bislang für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht beschreibend verwendet wurde oder es sich gar um eine sprachliche Neuschöpfung handelt, in einer seiner möglichen Bedeutungen ein Merkmal dieser Waren und Dienstleistungen bezeichnen kann (EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; BGH GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT); dies gilt auch für ein zusammengesetztes Zeichen, das aus mehreren Begriffen besteht, die nach diesen Vorgaben für sich genommen schutzunfähig sind.

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten; BPatG 26 W (pat) 525/20 - GreenClean).

    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufzuwiegen (vgl. BGH WRP 2014, 573 Rdnr. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rdnr. 18 - grill meister).

  • BGH, 17.10.2013 - I ZB 11/13

    grill meister - Rechtsbeschwerdeverfahren nach Zurückweisung einer

    Auszug aus BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20
    Maßgeblich für die Beurteilung der Unterscheidungskraft zum relevanten Anmeldezeitpunkt (BGH GRUR 2013, 1143 Rdnr. 15 - Aus Akten werden Fakten) sind einerseits die beanspruchten Waren oder Dienstleistungen und andererseits die Auffassung der beteiligten inländischen Verkehrskreise, wobei auf die Wahrnehmung des Handels und/oder des normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers der fraglichen Waren oder Dienstleistungen abzustellen ist (EuGH GRUR 2006, 411 Rdnr. 24 - Matratzen Concord/Hukla; BGH GRUR 2014, 376 Rdnr. 11 - grill meister).

    Dabei vermögen allerdings einfache grafische Gestaltungen oder Verzierungen des Schriftbilds, an die sich der Verkehr etwa durch häufige werbemäßige Verwendung gewöhnt hat, eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter nicht aufzuwiegen (vgl. BGH WRP 2014, 573 Rdnr. 32 - HOT; GRUR 2014, 376 Rdnr. 18 - grill meister).

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BPatG, 12.12.2022 - 28 W (pat) 525/20
    Ausgehend hiervon besitzen Wortzeichen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die angesprochenen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (EuGH GRUR 2004, 674, Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH a. a. O. Rdnr. 8 - #darferdas? I; GRUR 2012, 270 Rdnr. 11 - Link economy) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache bestehen, die vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (BGH a. a. O. - #darferdas? I; a. a. O. Rdnr. 12 - OUI; GRUR 2014, 872 Rdnr. 21 - Gute Laune Drops).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn das Zeichen verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 Rdnr. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rdnr. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rdnr. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rdnr. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rdnr. 13 - Deutschlands schönste Seiten; BPatG 26 W (pat) 525/20 - GreenClean).

  • BPatG, 17.05.2023 - 28 W (pat) 556/22
    Denn jedenfalls dem am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachverkehr, dessen Verständnis bereits für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rn. 26 - Bostongurka), kann unterstellt werden, dass er grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben auch in fremden Sprachen zu erkennen (BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 17.12.2018, 26 W (pat) 536/18 - slumberzone; Beschluss vom 23.11.2018, 28 W (pat) 526/15 - SANO; Beschluss vom 13.06.2018, 29 W (pat) 546/16 - Priroda).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn ein Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten; BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 14.09.2020, 26 W (pat) 525/20 - GreenClean).

  • BPatG, 17.05.2023 - 28 W (pat) 557/22
    Denn jedenfalls dem am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachverkehr, dessen Verständnis bereits für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rn. 26 - Bostongurka), kann unterstellt werden, dass er grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben auch in fremden Sprachen zu erkennen (BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 17.12.2018, 26 W (pat) 536/18 - slumberzone; Beschluss vom 23.11.2018, 28 W (pat) 526/15 - SANO; Beschluss vom 13.06.2018, 29 W (pat) 546/16 - Priroda).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn ein Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten; BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 14.09.2020, 26 W (pat) 525/20 - GreenClean).

  • BPatG, 17.05.2023 - 28 W (pat) 555/22
    Denn jedenfalls dem am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachverkehr, dessen Verständnis bereits für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rn. 26 - Bostongurka), kann unterstellt werden, dass er grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben auch in fremden Sprachen zu erkennen (BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 17.12.2018, 26 W (pat) 536/18 - slumberzone; Beschluss vom 23.11.2018, 28 W (pat) 526/15 - SANO; Beschluss vom 13.06.2018, 29 W (pat) 546/16 - Priroda).

    Von einem beschreibenden Begriff kann vielmehr auch dann auszugehen sein, wenn ein Zeichenwort verschiedene Bedeutungen hat, sein Inhalt vage und nicht klar umrissen ist oder nur eine der möglichen Bedeutungen die Waren oder Dienstleistungen beschreibt (EuGH GRUR 2004, 146 Rn. 32 - DOUBLEMINT; GRUR 2004, 680 Rn. 38 - 42 - BIOMILD; BGH GRUR 2014, 872 Rn. 25 - Gute Laune Drops; GRUR 2014, 569 Rn. 18 - HOT; GRUR 2013, 522 Rn. 13 - Deutschlands schönste Seiten; BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 14.09.2020, 26 W (pat) 525/20 - GreenClean).

  • BPatG, 31.05.2023 - 28 W (pat) 523/21
    Gleichwohl kann dem hier angesprochenen, am internationalen Handelsverkehr beteiligten inländischen Fachverkehr, dessen Verständnis für sich allein von ausschlaggebender Bedeutung sein kann (EuGH GRUR 2006, 411 Rn. 24 - Matratzen Concord; EuGH GRUR 2004, 682 Rn. 26 - Bostongurka), unterstellt werden, dass er grundsätzlich in der Lage ist, eindeutig beschreibende Angaben auch in fremden Sprachen zu erkennen (BPatG, Beschluss vom 12.12.2022, 28 W (pat) 525/20 - SUMMER walker TIMELESS & CONVENIENT; Beschluss vom 17.12.2018, 26 W (pat) 536/18 - slumberzone; Beschluss vom 23.11.2018, 28 W (pat) 526/15 - SANO; Beschluss vom 13.06.2018, 29 W (pat) 546/16 - Priroda; Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Auflage, § 8 Rn. 209).
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